Corona-Update: Schutzmaterial und Erwerbsersatz

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Der therapeutischer Alltag „normalisiert“ sich langsam wieder. Hier gibt es nochmals wichtige Infos zur Verteilung von Schutzmaterial und Erwerbsersatzentschädigung.

Verteilung Schutzmaterial

Der Kanton BS hat entschieden, bis auf Weiteres auch für uns Schutzmaterial auszugeben. Da wir die Verteilung nun wieder an das Gesundheitsdepartment zurückgeben können, ist ab sofort das Material über das angehängte Formular zu bestellen. Bitte kreuzt „Andere“ an und schreibt in das untere Feld „Physiotherapie“. Das ausgefüllte Formular muss an folgende Mailadresse gesendet werden: schutzmaterial@bs.ch.

Das Material kann dann nach Antwort des Departments in der Malzgasse 30 abgeholt werden.

Es wird also unsererseits keine Ausgabe mehr stattfinden!

Im Kanton BL hat die Regierung beschlossen, dass die Verteilung seitens des Kantons auf Ende Mai für uns und andere Institutionen eingestellt wird. Anbei das entsprechende Schreiben. Bis dahin gilt weiterhin folgender Link für die Bestellung:

https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSfwC5cvk2LJmMr3-TW6Cc0VTebwUDGbCyKe2Lj4aFbBKKmTwg/viewform

In den Kantonen Solothurn und Aargau müssen unsere Mitglieder sich ab sofort auf dem freien Markt versorgen. Ich empfehle Euch zum Beispiel bei der Firma Medidor:

https://www.medidor.ch/verbrauchsgueter/produkte-fuer-ihre-praxis-wiedereroeffnung/?p=2

oder bei den euch bekannten Händlern zu bestellen.

 

Erwerbsersatzordnung

Ich erinnere euch an den Entscheid des Bundesrats, dass auch Selbstständige, die ein AHV-pflichtiges Einkommen zwischen 10000 CHF - 90000 CHF haben, für die Monate März und April Anspruch auf Erwerbsersatz haben. Hier die offizielle Mitteilung des Kantons BL: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/regierungsrat/medienmitteilungen/regierungsrat-erweitert-soforthilfe-fuer-indirekt-betroffene

In BL kann zusätzlich neu auch für den o.g. Personenkreis eine Soforthilfe von 3000 CHF nach positivem Bescheid der Ausgleichskasse beantragt werden: https://economy-bl.ch/ und https://forms.bl.ch/form/FMS-BL/VGD_Standortfoerderung_Soforthilfe/de

Natürlich gibt es kantonale Unterschiede bzgl. der kantonalen Soforthilfen. Bitte informiert euch dementsprechend bei den kantonalen Behörden und bei euren Treuhändern.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern für die Unterstützung in den vergangen zwei Monaten. Es war für alle keine leichte Zeit. Nun hoffen wir, dass alle wieder positiv in die Zukunft schauen können und werden.

Bleibt gesund,

Torge

Im Namen des Vorstands des RVBB