Neue Corona-Bestimmungen per 17.02.2022

Veröffentlicht: Freitag, 18. Februar 2022

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Die ab dem 17. Februar 2022 schweizweit geltenden Corona-Bestimmungen wurden am gleichen Tag von Physioswiss national kommuniziert. Ergänzend finden Sie hier die aktuell bekannten Informationen aus den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, dem Aargau und Solothurn.

Basel-Stadt:
Es gelten momentan keine Abweichungen zu den nationalen Bestimmungen. Aktuelle, detaillierte Informationen sind jederzeit auf der Website des Kantons abrufbar (Link).
 
Basel-Landschaft:
Zusätzlich zur Maskentragpflicht in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen gilt die generelle Maskentragpflicht auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Zudem bleibt die Testpflicht für Mitarbeitende von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe bestehen. Diese Massnahmen bleiben Stand heute bis zum 31. März 2022 bestehen. Aktuelle, detaillierte Informationen sind jederzeit auf der Website des Kantons abrufbar (Link).
 
Aargau:
In Ergänzung zu den Massnahmen des Bundes gilt die Maskentragpflicht auch für Hilfe und Pflege zu Hause. Somit unterstehen physiotherapeutische Domizilbehandlungen weiterhin der Maskentragpflicht. Aktuelle, detaillierte Informationen sind jederzeit auf der Website des Kantons abrufbar (Link).
 
Solothurn:
Es gelten momentan keine Abweichungen zu den nationalen Bestimmungen. Aktuelle, detaillierte Informationen sind jederzeit auf der Website des Kantons abrufbar (Link).
 
Wir empfehlen zum Schutz besonders gefährdeter Personen weiterhin Hygiene- und Schutzmassnahmen im Berufsalltag umzusetzen.
 
Bleiben Sie gesund!
 
Der Vorstand des RVBB